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Der schädliche Plan des IGH zur Neudefinition von Völkermord

Der Internationale Gerichtshof (IGH) ist das Gericht der Vereinten Nationen und das einzige allgemeine internationale Gericht für Völkerrecht. (Foto: UNO)
Der Internationale Gerichtshof in Den Haag droht, den Begriff Völkermord in einem laufenden Verfahren gegen Myanmar auszuhöhlen. Das Ziel antiisraelischer Aktivisten und Juristen ist glasklar: Sie wollen die Beweisanforderungen senken, um den jüdischen Staat mit den schwersten Anschuldigungen zu treffen.

Seit der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) 2024 Haftbefehle gegen Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanyahu und den früheren Verteidigungsminister Yoav Gallant erlassen hat, haben die USA und die Trump-Regierung Massnahmen ergriffen, um den IStGH zu sanktionieren.

Während sich die Aufmerksamkeit auf den IStGH richtet, stellt der Internationale Gerichtshof (IGH) jedoch eine mindestens ebenso ernste Bedrohung für westliche Sicherheitsinteressen dar. Das schreiben die Völkerrechtsexperten Orde F. Kittrie und Andres B. Munoz-Mosquera in einem Gastbeitrag im Wall Street Journal.

Anders als der IStGH, der Einzelpersonen strafrechtlich verfolgt, entscheidet der IGH über Streitigkeiten zwischen Staaten. Der Gerichtshof befasst sich derzeit mit dem Verfahren Gambia gegen Myanmar, in dem Myanmar des Völkermords an der Rohingya-Bevölkerung beschuldigt wird. Der Fall mag weit entfernt von westlichen Prioritäten erscheinen. Doch die Entscheidung könnte katastrophale Folgen für Israel, die USA und deren NATO-Verbündete haben.

Die besondere Vernichtungsabsicht als entscheidende Hürde

Im Mittelpunkt des Myanmar-Verfahrens steht die besondere Absicht, der sogenannte dolus specialis: Für die Feststellung eines Völkermords muss nachgewiesen werden, dass die Handlungen in der Absicht begangen wurden, eine geschützte Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören.

Seit der Verabschiedung der UNO-Völkermordkonvention 1948 liegt diese Schwelle ausserordentlich hoch. Hatten eine Regierung oder Streitkräfte andere vorrangige Motive – etwa die Bekämpfung eines Aufstands, die Sicherung von Grenzen oder die Selbstverteidigung –, konnten ihre Handlungen nicht als Völkermord eingestuft werden, so tragisch die zivilen Verluste auch waren.

Im Myanmar-Verfahren hat Gambia den Gerichtshof aufgefordert, diese Beweisanforderungen drastisch zu senken. Anstatt den Nachweis einer eindeutigen Absicht zur Vernichtung einer Gruppe zu verlangen, soll sich das Gericht nach Gambias Wunsch einer Definition anschliessen, bei der es genügt, dass die Handlungen in der Praxis zu hohen zivilen Verlusten oder Zerstörung führen.

Ein möglicher Präzedenzfall gegen Israel

Dies ist keine abstrakte Debatte über juristische Spitzfindigkeiten. Aktivisten und Staaten, die hinter den Anschuldigungen gegen Israel vor dem IGH stehen – allen voran Südafrika –, verfolgen das Myanmar-Verfahren mit Argusaugen. Südafrikas Klage, in der Israel des Völkermords im Gazastreifen beschuldigt wird, hat mit den geltenden hohen Beweisanforderungen zu kämpfen.

Israel kämpft gegen die Terrororganisation Hamas, die Zivilisten bewusst als menschliche Schutzschilde einsetzt. Deshalb dürfte es schwierig sein, die Behauptung zu beweisen, Israels Ziel sei die Vernichtung der Palästinenser als Gruppe – zumal die israelischen Streitkräfte (IDF) umfangreiche Massnahmen ergreifen, um Zivilisten zu warnen und zu schonen.

Sollte der IGH im Myanmar-Verfahren die Schwelle für die Einstufung als Völkermord senken, würde dies einen Präzedenzfall schaffen, der umgehend gegen Israel eingesetzt würde.

Antiisraelische Kräfte und Juristen würden den neuen Massstab nutzen, um zu behaupten, die zivilen Opferzahlen in Gaza bewiesen für sich genommen eine Völkermordabsicht – unabhängig von Israels tatsächlichem militärischem Ziel, die Hamas zu bekämpfen.

Auch die USA und ihre Verbündeten wären betroffen

Die Bedrohung endet jedoch nicht bei Israel. Eine niedrigere Schwelle für Völkermord würde auch die USA und andere NATO-Staaten unmittelbar treffen. Westliche Demokratien kämpfen häufig gegen irreguläre Kräfte und Terrorgruppen in dicht besiedelten Gebieten. Würde intensive Kriegführung mit schweren Folgen für Zivilisten als Völkermord umdefiniert, könnten westliche Regierungsverantwortliche, Offiziere und Soldaten einer Welle juristischer Angriffe ausgesetzt sein.

Mehr als 90 Länder verfügen über Gesetze, die bei Völkermord eine „universelle Gerichtsbarkeit“ erlauben. Das bedeutet: Wenn der IGH den Begriff aushöhlt, könnten Staatsanwaltschaften in Ländern, die dem Westen feindlich gegenüberstehen, Haftbefehle gegen amerikanische oder europäische Amtsträger erlassen – wegen Militäroperationen, die Jahre zurückliegen.

Beachtenswert sind auch die politischen Verbindungen innerhalb des Gerichts. Navi Pillay, eine langjährige Kritikerin Israels, die die UNO-Untersuchungskommission gegen das Land leitete, wurde von Gambia als Ad-hoc-Richterin im Myanmar-Verfahren benannt. Dies zeigt, wie eng das Netzwerk von Aktivisten und internationalen Gerichten inzwischen verflochten ist.

Die Legitimität des Gerichtshofs steht auf dem Spiel

Das UNO-Gericht wurde geschaffen, um die schwersten Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu verhindern und zu ahnden. Sollte es zulassen, dass der Völkermordbegriff zur Erreichung politischer Ziele ausgehöhlt wird, würde dies nicht nur seine eigene Legitimität untergraben. Es würde auch die Fähigkeit demokratischer Staaten schwächen, sich gegen Terrorismus und Aggression zu verteidigen.

Die Trump-Regierung und die Verbündeten der USA müssten den IGH im Blick behalten und klarstellen, dass eine Neudefinition von Völkermord schwerwiegende Folgen für das Verhältnis des Gerichtshofs zur internationalen Gemeinschaft hätte, schliessen Kittrie und Munoz-Mosquera.

Über die Autoren des Gastbeitrags

  • Orde F. Kittrie ist Professor für Rechtswissenschaft an der Arizona State University und Senior Fellow der amerikanischen Denkfabrik Foundation for Defense of Democracies. Zuvor arbeitete er mehr als zehn Jahre als Jurist und Berater im US-Aussenministerium. Kittrie zählt zu den weltweit führenden Experten für juristische Kriegführung, Sanktionen und Einflussoperationen ausländischer Staaten. Er ist Autor des Fachbuchs „Lawfare: Law as a Weapon of War“.
  • Andres B. Munoz-Mosquera ist ein spanisch-amerikanischer Jurist, Völkerrechtsexperte und ehemaliger Offizier. Er war viele Jahre Chefberater und Direktor der Rechtsabteilung des militärischen NATO-Hauptquartiers SHAPE. Er verfügt über umfangreiche Erfahrung mit internationalen Einsätzen, darunter Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Vereinten Nationen und internationalen Gerichten, und lehrt Völkerrecht an mehreren akademischen Einrichtungen.

Beide veröffentlichen regelmässig Analysen zu Völkerrecht, Sicherheitspolitik und Geopolitik.