Seit dem Massaker vom 7. Oktober 2023 führen Organisationen wie das Committee to Protect Journalists (CPJ), Reporter ohne Grenzen und die International Federation of Journalists Listen getöteter Journalisten und Medienschaffender im Gazastreifen. Diese Listen werden in europäischen Debatten häufig als Beleg für israelische Angriffe auf die Pressefreiheit angeführt.
Hamas und PIJ haben jedoch in den vergangenen Wochen begonnen, eigene Gefallenenlisten, Gedenktafeln und Nachrufe zu veröffentlichen. Darin tauchen auch Namen auf, die zuvor auf internationalen Listen als zivile Medienschaffende geführt wurden.
Offizielle Nachrufe der Terrorgruppen
Die israelische Zeitung Times of Israel hat die jüngsten Nachrufe von Hamas und Islamischem Dschihad ausgewertet. Die Recherche zeigt: Mehrere Personen, die öffentlich als Journalisten bezeichnet wurden, werden von den Terrororganisationen selbst als Kämpfer, Kommandanten oder Mitglieder militärischer Medienabteilungen geführt.
Das deckt sich mit früheren Untersuchungen des israelischen Meir Amit Intelligence and Terrorism Information Center. Dieses kam bereits 2024 zum Schluss, dass 60% der als getötete Journalisten geführten Personen Verbindungen zu Terrororganisationen gehabt habe.
Ein aktuelles Beispiel ist Ahmed Samir Muhammad Washah, Kameramann des katarischen Senders Al Jazeera. Er wurde vergangenen Samstag bei einem israelischen Angriff im Gazastreifen getötet. Der Fall erhielt besondere internationale Aufmerksamkeit nachdem der New Yorker Bürgermeister Zohran Mamdani den Mann öffentlich als Beispiel für einen „unschuldigen Journalisten“ anführte, der von Israel getötet worden sei. Darauf veröffentlichte aber die israelische Armee Aufnahmen und Fotos, die Washah bewaffnet mit einem Maschinengewehr und einer Scharfschützenwaffe zeigen. Nach israelischen Angaben war Washah nicht nur Fotojournalist, sondern zugleich Scharfschütze im militärischen Arm der Hamas.
This your guy, @ZohranKMamdani? pic.twitter.com/iGEdHRt7Cx
— Eylon Levy (@EylonALevy) June 24, 2026
Eine Videoaufnahme, die von der israelischen Armee veröffentlicht wurden, zeigt den «Journalisten» Ahmed Samir Muhammad Washah mit einem Maschinengewehr.
Weitere Beispiele aus den jüngsten Veröffentlichungen
- Mohammed Nasser Abu Huwaidi wurde im Dezember 2023 in Shuja’iyya getötet und zunächst als ziviler Journalist dargestellt. Später tauchte sein Name auf Listen des Islamischen Dschihad als gefallener militärischer Aktivist auf.
- Yaqoub Anan al-Bursh wurde nach seinem Tod im November 2023 als Journalist geführt. Im Mai 2026 bezeichnete Hamas ihn selbst als Mitglied ihres militärischen Arms und als „militärischen Medienkommentator“.
- Hussam al-Adlouni wurde nach seinem Tod im Juli 2025 zunächst als ziviler Journalist gemeldet. Später veröffentlichte ein Hamas-naher Kanal einen Nachruf, der ihn als militärischen Kommandanten der Khan-Younis-Brigade auswies.
- Ahmed Abu Eisha wurde im Juli 2025 bei einem Drohnenangriff getötet und als Journalist von Palestine Today dargestellt, einem Sender mit Nähe zum Islamischen Dschihad. Im Juni 2026 erklärte der Islamische Dschihad, Abu Eisha sei Einheitsführer und operativer Mitarbeiter seiner zentralen Informationseinheit gewesen.
- Ismail Abu Omar, ein Al-Jazeera-Mitarbeiter, wurde bei einem israelischen Angriff in Khan Younis verletzt. Nach israelischen Angaben war er zugleich stellvertretender Kompaniechef im östlichen Bataillon der Hamas in Khan Younis. Abu Omar hatte sich am 7. Oktober 2023 im Kibbuz Nir Oz gefilmt und die Aufnahmen in sozialen Medien veröffentlicht.
- Ashraf Sami Ashour Saraj wurde international als ziviler Medienarbeiter geführt. Nach israelischen Angaben zeigen im Gazastreifen beschlagnahmte Dokumente, dass er aktives Mitglied des Bureij-Bataillons des Islamischen Dschihad war.
Diese Beispiele belegen nicht, dass jeder getötete Journalist im Gazastreifen ein Kämpfer war. Sie zeigen aber, dass die Kategorie „Journalist“ in Gaza nicht immer sauber von militärischer Tätigkeit getrennt werden kann.
Doppelrollen und Kriegsrecht
Nach dem humanitären Völkerrecht gelten Journalisten grundsätzlich als Zivilpersonen und sind vor Angriffen geschützt. Dieser Schutz besteht jedoch nur, solange sie nicht direkt an Feindseligkeiten teilnehmen oder eine militärische Funktion in einer bewaffneten Organisation ausüben.
Ein Presseausweis macht einen Kämpfer nicht unangreifbar. Entscheidend ist nicht allein die berufliche Bezeichnung, sondern die tatsächliche Funktion einer Person.
Gerade im Gazastreifen ist dieses Problem besonders ausgeprägt. Hamas und Islamischer Dschihad betreiben eigene Medienkanäle, Propagandaeinheiten und sogenannte militärische Medienabteilungen. Personen können dort gleichzeitig Kameraarbeit, Öffentlichkeitsarbeit, Aufklärung, Propaganda und operative militärische Aufgaben wahrnehmen.
Mangelnde Quellenkritik in Europa
Für europäische Medien ergibt sich daraus ein ernstes Problem. Viele Redaktionen übernehmen Zahlen lokaler Stellen im Gazastreifen oder internationaler Presseorganisationen, ohne ausreichend zu prüfen, ob die genannten Personen tatsächlich ausschliesslich zivile Medienschaffende waren.
Bekannt problematisch ist, dass die vom Hamas-kontrollierten Gesundheitsministerium veröffentlichten Opferzahlen in der Regel nicht zwischen Zivilisten und Kämpfern unterscheiden. Dasselbe methodische Problem besteht jedoch auch bei Listen getöteter Journalisten, wenn Personen mit Doppelfunktionen ohne weitere Prüfung als zivile Presseopfer gezählt werden.
Die neuen Nachrufe von Hamas und Islamischem Dschihad zeigen deutlich, wie zentral der Informationskrieg in diesem Konflikt ist. Während Israel international unter dem Vorwurf steht, gezielt Journalisten anzugreifen, bestätigen Terrororganisationen in ihren eigenen Veröffentlichungen, dass einzelne angebliche Journalisten tatsächlich Teil ihrer militärischen Strukturen waren.
Für seriöse Berichterstattung müsste daraus eine einfache Konsequenz folgen: Jede Opferliste aus Gaza muss quellenkritisch geprüft werden. Wer automatisch davon ausgeht, dass jede als Journalist bezeichnete Person ein ziviler Journalist war, übernimmt unter Umständen die Propaganda bewaffneter Gruppen.

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