Am Montag letzter Woche ging eine Meldung durch israelische Medien, die auf eine drastische Änderung der israelischen Militärdoktrin in Judäa und Samaria (der Westbank) hindeutet. Laut Makor Rishon und Jerusalem Post soll Verteidigungsminister Israel Katz gesagt haben:
«Wir werden keine Rückkehr zu einer Realität einer sich über Jahre hinziehenden Intifada zulassen, wie es in der Vergangenheit der Fall war.
Stattdessen werden wir einen umfassenden Feldzug gegen die [Palästinensische] Autonomiebehörde und sämtliche terroristische Infrastruktur in Judäa und Samaria führen, einschliesslich gezielter Ausschaltungen hochrangiger Personen, der Evakuierung der Bewohner der Städte und Dörfer, von denen terroristische Aktivitäten ausgehen, der Ausschaltung der Terroristen, der Zerstörung sämtlicher terroristischer Infrastruktur vor Ort und des Verbleibs der IDF in dem Gebiet, das evakuiert wird.»
(Hervorhebungen der Redaktion; KI-Übersetzung des hebräischen Originalwortlauts bei Makor Rishon.)
🟦 MIFF kommentiert
Die Aussage liegt bislang auf keinem offiziellen Regierungskanal vor, wurde aber in israelischen Medien breit aufgegriffen. Angesichts ihrer Tragweite erstaunt, wie wenig internationale Beachtung sie gefunden hat.
In früheren Jahren bestand die israelische Vorgehensweise im Kreislauf der Terrorbekämpfung zugespitzt gesagt darin, Terror abzuwehren, terroristische Infrastruktur und Personal auszuschalten und sich anschliessend wieder zurückzuziehen – mit den unbestreitbaren Folgeschäden und dem Leid zulasten der palästinensischen Bevölkerung, die dies jedes Mal mit sich brachte. Bei jedem Gefecht übte die „internationale Gemeinschaft“ so lange Druck auf Israel aus, bis es die Kriegshandlungen beendete und sich zurückzog – bevor der Feind kapituliert hatte. Grosse Intifadas, bellikose Bedrohungen und regelrechte Kriegshandlungen gegen Israel blieben jedoch sowohl für die Palästinenser als auch für die Libanesen territorial folgenlos. Wash – rinse – repeat.
Etwas änderte sich nach dem 7. Oktober. Israel besetzt nun über 60 % des Territoriums Gazas und verweigert dessen Rückgabe, bevor eine völlige Entwaffnung der Hamas vorliegt. Zudem hat Israel einen mehrere Kilometer breiten „Sicherheitsgürtel“ auf libanesischem Territorium eingerichtet und verweigert dessen Rückgabe, bis die Hisbollah ihre Angriffe einstellt und entwaffnet worden ist und die libanesische Armee glaubwürdig für Sicherheit sorgen kann.
Die Katz zugeschriebene Aussage über Evakuierung und Dauerbesatzung deuten wir als Hinweis auf eine Ausweitung dieses Territorialprinzips auf die Westbank: Die Armee würde Ortschaften, von denen als kriegerisch eingestufte Aggression ausgeht, räumen lassen und anschliessend im evakuierten Gebiet verbleiben. Damit stünde für die Westbank eine Vorgehensweise im Raum, deren Folgen weit über einzelne Antiterroroperationen hinausreichen könnten.
Israel und die Palästinenser sind seit Jahrzehnten in einem festgefahrenen Konflikt gefangen. Weder eine Zwei- noch eine Einstaatenlösung westlich des Jordans scheint derzeit realistisch; die jetzige Situation mit fragmentierten palästinensischen Autonomiezonen bietet keine erkennbare dauerhafte Lösung. Die Lage ist ein gordischer Knoten. Die von Katz skizzierte Vorgehensweise würde die Bedingungen dieses Konflikts grundlegend verändern, allerdings dann durch Krieg – und unter den juristischen Bedingungen des Krieges.
Katz spricht von „Evakuierung“ (pinui, פינוי) der Zivilbevölkerung und einem militärischen Verbleib im geräumten Gebiet. Dies ist eine neue Sprache und verlangt eine völkerrechtliche Analyse, wie wir sie bislang nirgends ausformuliert gefunden haben. Evakuierungen und militärische Besetzungen können unter bestimmten Voraussetzungen völkerrechtlich zulässig sein. Davon zu unterscheiden sind verbotene Vertreibung und Kollektivstrafe (weswegen Israel seine gewalttätigen Siedler unter sofortige Kontrolle bringen sollte). Ob die von Katz skizzierte Vorgehensweise die Voraussetzungen der Zulässigkeit erfüllen würde und wie sie von verbotener Vertreibung und Kollektivstrafe abzugrenzen wäre, bedarf einer gesonderten Prüfung durch Experten. MIFF nimmt hier keine rechtliche Bewertung des angekündigten Modells vor.
Festzuhalten ist zunächst: Eine Doktrin mit möglicherweise tiefgreifenden militärischen, territorialen und humanitären Folgen steht im Raum. Eine ernsthafte politische und juristische Auseinandersetzung damit ist dringend geboten.
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Wie realistisch ist nun organisierte bewaffnete Gewalt aus der Westbank, die nach Ausmass und Auswirkungen so schwerwiegend wäre, dass sie ein Recht auf militärische Selbstverteidigung begründen könnte? (im Sinne von Art. 51 der UN-Charta). Lesen Sie unseren Artikel:
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Über den Autor:
Dr. philos. Jens Tomas Anfindsen unterrichtet seit vielen Jahren in den Bereichen Religion, Philosophie und Ethik. Er ist Leiter von MIFF DACH und Redakteur von Israelfrieden.org.

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