Seit September 2025 herrscht im Gazastreifen eine Art Waffenruhe. Sie ist unvollkommen, wird regelmässig verletzt, schont aber weitgehend die grossen Bevölkerungszentren vor Kampfhandlungen und ermöglicht eine umfangreiche Versorgung des schwer geprüften Küstenstreifens mit Hilfsgütern.
Für die Schweiz und zwanzig weitere Staaten macht Israel jedoch nicht genug. Gemeinsam haben sie die Erklärung „Joint statement on humanitarian access in Gaza and the registration law affecting INGOS“ unterzeichnet.
Darin werden zwei Forderungen erhoben:
(1) Israel müsse wesentlich mehr Hilfsgüter und auch sogenannte „Dual-Use-Güter“ in den Gazastreifen einführen lassen. (Red. Anm.: „Dual-Use-Güter“ sind Waren, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können, etwa Beton oder Armierungseisen.)
(2) Israel dürfe die 2025 eingeführten Registrierungsrichtlinien für internationale NGOs nicht anwenden. Diese Richtlinien verpflichten INGOs unter anderem dazu, ihre Mitarbeiter bei den israelischen Behörden registrieren und überprüfen zu lassen, um die Unterwanderung von Hilfsorganisationen durch Terrororganisationen zu verhindern.
🟦 MIFF kommentiert
Diese Erklärung ist derart einseitig und derart losgelöst von den Realitäten vor Ort sowie von den Bedingungen der Waffenruhe vom September 2025, dass den Verantwortlichen im EDA entweder ein fast grenzenloser Grad an Naivität oder eine bemerkenswerte Nachsicht gegenüber den Terrorgruppen in Gaza – oder eine Kombination aus beidem – zugeschrieben werden müsste.
Wie ist es möglich, dass die wohl grösste Ursache der humanitären Misere im Gazastreifen – die fortdauernde Bewaffnung der Hamas und das Ausbleiben einer Demilitarisierung – mit keinem Wort erwähnt wird?
1. Zur Entwicklungshilfe
Jeder versteht, dass die Bevölkerung Gazas weder Frieden noch nachhaltige Entwicklung erleben wird, solange die Terrororganisationen ihren Dschihad gegen den jüdischen Staat fortsetzen, wie sie es selbst immer wieder ankündigen. Zu erwarten, dass Israel sogar Dual-Use-Güter in den Gazastreifen gelangen lässt, bevor diese Terrorgruppen entwaffnet worden sind, zeugt von einem erheblichen Mangel an Realitätssinn.
Hinzu kommt, dass der Gazastreifen gegenwärtig geradezu mit Hilfsgütern überflutet wird. Seit Inkrafttreten des Waffenstillstandsabkommens hat Israel durchschnittlich rund 600 Lastwagen pro Tag in den Gazastreifen einfahren lassen, wie es die Vereinbarung vorsieht. Das entspricht deutlich mehr als dem Existenzminimum der Bevölkerung. Seit Oktober 2025 wurden durchschnittlich 2,9 Kilogramm Nahrungsmittel pro Einwohner und Tag eingeführt. Dies belegen die offiziellen Daten von COGAT. Zweifellos herrscht in Gaza in vielerlei Hinsicht Mangel, nicht jedoch an Nothilfe.
Warum also kommt der Wiederaufbau im medizinischen und sanitären Bereich nicht schneller voran?
Rufen wir uns die Grundzüge des Gaza-Friedensplans, offiziell „Umfassender Plan zur Beendigung des Gaza-Konflikts“, in Erinnerung. Er wurde unter der Führung des US-Präsidenten Donald Trump als multilaterales Abkommen zwischen Israel und der Hamas ausgehandelt, in Absprache mit zahlreichen arabischen und muslimischen Staaten, am 9. Oktober 2025 unterzeichnet und am 17. November desselben Jahres vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen gebilligt.
Der Plan sieht unter anderem vor:
- Waffenstillstand
- Freilassung von Geiseln und Gefangenen
- Erhöhung der Nothilfe
- Demilitarisierung Gazas
- Israelischer Rückzug
- Wiederaufbau
Und zwar in genau dieser Reihenfolge.
Wenn sich das EDA tatsächlich Sorgen um den Wiederaufbau macht, müsste sein Augenmerk zunächst auf dem Punkt liegen, an dem der Friedensprozess ins Stocken geraten ist: der Demilitarisierung des Gazastreifens und der Entwaffnung der Hamas.
2. Zu den internationalen NGOs
Die Schweiz und die zwanzig weiteren Unterzeichnerstaaten der aktuellen „Gemeinsamen Erklärung“ zeigen sich nicht nur hinsichtlich Umfang und Qualität der Nothilfe besorgt, sondern kritisieren auch scharf Israels Registrierungsrichtlinien für INGOs. Dazu etwas Hintergrund.
Israel verlangt seit 2026 von internationalen Hilfsorganisationen, die eine Arbeitsbewilligung erhalten möchten, Angaben über ihre palästinensischen Mitarbeiter. Ziel ist es, zu verhindern, dass Organisationen Personen beschäftigen, die Mitglieder terroristischer Gruppierungen sind oder Verbindungen zu Organisationen wie der Hamas oder dem Islamischen Dschihad unterhalten.
Israels Forderung ist keineswegs aus der Luft gegriffen. Es war in den vergangenen Jahren eher die Regel als die Ausnahme – und ein offenes Geheimnis –, dass palästinensische Terrororganisationen internationale Hilfswerke durch verschiedene Strategien unterwandern oder beeinflussen. Israels Bedenken hinsichtlich der weitreichenden Verbindungen einzelner Hilfsorganisationen zu Terrorakteuren werden durch zahlreiche glaubwürdige und öffentlich zugängliche Belege gestützt, über die MIFF bereits mehrfach berichtet hat.
Nach dem 7. Oktober 2023 geriet insbesondere die Rolle des UNRWA durch zahlreiche Enthüllungen in die Kritik. In einem Bericht, der vor wenigen Tagen durch den Generalinspektor der US-Entwicklungshilfebehörde USAID bekannt gemacht wurde, werden 101 namentlich identifizierte aktuelle oder ehemalige UNRWA-Mitarbeiter genannt, denen eine persönliche Beteiligung an den Massakern vom 7. Oktober vorgeworfen wird und gegen die nun Sanktionen empfohlen wurden.
Das EDA sollte daher gute Gründe haben, Israels Bemühungen zu unterstützen, Terroristen von den Gehaltslisten internationaler Organisationen fernzuhalten. Stattdessen stellt es sich faktisch gegen diese Massnahmen und kritisiert jene Regierung, die versucht, die Unterwanderung humanitärer Organisationen zu verhindern.
Bereits am 30. Dezember äusserte sich Aussenminister Ignazio Cassis in einer anderen gemeinsamen Erklärung mit zehn Staaten kritisch zu Israels Registrierungsrichtlinien für NGOs („Joint Statement on the Gaza Humanitarian Response“). Auch dort richteten sich sämtliche Forderungen ausschliesslich an Israel, während die Terrororganisationen und die westlich finanzierten NGOs selbst mit keinem Wort zur Verantwortung gezogen wurden.
Fazit
Im EDA herrscht entweder Inkompetenz oder eine problematische Nachsicht gegenüber terroristischen Akteuren – oder eine Kombination dieser Faktoren.
Es ist ernüchternd zuzusehen, wie ein Land mit einem so bedeutenden humanitären Erbe und einem ausdrücklichen Bekenntnis zur politischen Neutralität eine derart einseitige, voreingenommene, moralisch widersprüchliche und humanitär kurzsichtige Haltung einnehmen kann.
Über den Autor:
Dr. philos. Jens Tomas Anfindsen unterrichtet seit vielen Jahren in den Bereichen Religion, Philosophie und Ethik. Er ist Leiter von MIFF DACH und Redakteur von Israelfrieden.org.

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