Grossbritannien macht Ernst mit dem Handelsboykott. Aussenminister Ed Miliband kündigte Dienstag an:
- Einfuhren aus israelischen Siedlungen in Judäa und Samarien zu verbieten.
- Werbung für dortige Immobilien zu verbieten.
- Sanktionen gegen Unternehmen und Personen zu treffen, die den Siedlungsausbau finanzieren oder durch Bau- und Infrastrukturprojekte unterstützen.
- Die Regelungen sollen innerhalb von sechs bis neun Monaten in Kraft treten.
Auch Frankreich hat sich für ein Einfuhrverbot entschieden; die Umsetzung steht noch aus. (AP, Reuters)
Begleitet wird dieser Schritt von einer gemeinsamen Erklärung zwölf westlicher Staaten vom 8. September. Neben Grossbritannien und Frankreich unterzeichnen Kanada, Dänemark, Finnland, Island, Irland, Norwegen, Polen, Portugal, Spanien und Schweden. Sie kündigen Handelsbeschränkungen an, unterstützen europäische Massnahmen oder prüfen entsprechende Schritte. Begründet wird dies mit Siedlergewalt, dem Siedlungsausbau und insbesondere dem E1-Projekt östlich von Jerusalem. Die Zweistaatenlösung müsse geschützt werden, heisst es.
Israel antwortet mit scharfen diplomatischen Gegenmassnahmen:
- Das britische Konsulat in Ostjerusalem soll geschlossen werden.
- Britische Vertreter müssen die amerikanisch geführte Koordinierungsstelle in Kiryat Gat verlassen.
- Britische Mitwirkung an der Ausbildung palästinensischer Sicherheitskräfte wird beendet.
- Mehrere britische Amtsträger werden die Einreise nach Israel verboten.
MIFF kommentiert
Zuerst ein Zugeständnis: Gewalt und Terror extremistischer jüdischer Siedler sind leider ein reales und ernstzunehmendes Problem. Netanyahu sprach gegenüber CNN von ungefähr 150 jugendlichen Straftätern. Das erscheint angesichts der dokumentierten Übergriffe als Verharmlosung.
Ebenso falsch wäre es, Hunderttausende jüdische Bewohner mit diesen Tätern gleichzusetzen. In Judäa und Samaria leben mehr als 700 000 Israelis. Auch palästinensischer Terror gegen jüdische Bewohner gehört zur Wirklichkeit dieses Konflikts.
Doch weder Terror noch lokale Fehden rechtfertigen Angriffe auf Unbeteiligte. Hier soll nichts ausgeredet werden: Israel muss konsequent polizeilich, militärisch und strafrechtlich gegen solche Gewalt vorgehen. Damit ist allerdings noch nicht begründet, weshalb sämtliche Betriebe in jüdischen Siedlungen boykottiert werden sollen.
Im Folgenden argumentiert MIFF, dass die angekündigten Sanktionen nicht nur ungerecht und kontraproduktiv sind, sondern völkerrechtlich fehlgeleitet. Wir unterscheiden zwischen pragmatischen und prinzipiellen Argumenten.
Pragmatik: doppelte Standards und unkluge Folgen
Erstens, die diplomatische Inkohärenz dieser Boykottmassnahmen ist offensichtlich. Weshalb entsteht gegen die türkische Besetzung und Siedlungspolitik in Nordzypern keine vergleichbare westliche Boykottfront? Weshalb wird ausgerechnet der israelisch-palästinensische Konflikt mit immer neuen Sondermassnahmen überzogen, während schwerwiegende und eindeutige Völkerrechtsverletzungen andernorts weit weniger Aufmerksamkeit erhalten? Wer eine regelbasierte Weltordnung verteidigen will, muss seine Regeln vergleichbar anwenden.
Zweitens wird die wirtschaftliche Wirkung der Boykott auf Israel voraussichtlich sehr begrenzt ausfallen, während aber ausgerechnet palästinensische Arbeitnehmer in den betroffenen Gebieten hart betroffen werden.
Drittens kommt ein strategischer Widerspruch hinzu, auf den MIFF wiederholt hingewiesen hat: Europa isoliert und kritisiert Israel mit wachsender diplomatischer Schärfe, während es bei Raketenabwehr, Nachrichtendiensten, Cybersicherheit und Verteidigungstechnologie immer stärker auf israelische Fähigkeiten angewiesen ist. Diese Politik ist weder moralisch würdig noch strategisch weitsichtig.
Prinzip: Judäa und Samaria sind nicht «palästinensische Gebiete» – Juden haben dort Ansiedlungsrecht
Judäa und Samaria – oder «die Westbank» – sind völkerrechtlich nicht einfach palästinensisches Staatsgebiet. Der Teilungsplan von 1947 war lediglich ein unverbindlicher Vorschlag, den die Araber bekanntlich abschlugen. Die Waffenstillstandslinie von 1949 war ausdrücklich keine Staatsgrenze. Als Israel 1967 die Kontrolle übernahm, war das Gebiet von Jordanien besetzt, das inzwischen auf jeden Anspruch darauf verzichtet hat. Auch die Oslo-Abkommen überliessen die Fragen der Grenzen, Siedlungen und Jerusalems späteren Verhandlungen. Ein endgültiger palästinensischer Gebietstitel ist somit völkerrechtlich schlichtweg nicht zu belegen, entspricht lediglich der im Westen verbreiteten politischen Wunschvorstellung einer Kompromisslösung – die die Palästinenser immer noch mehrheitlich ablehnen.
Entscheidend ist andererseits, dass das Völkerbundmandat für Palästina von 1922 die historische Verbindung des jüdischen Volkes mit dem Land und sein Selbstbestimmungsrecht in genau diesem Land anerkannte. Beachten Sie dabei folgende Unterscheidung genau: Der Völkerbund «schenkte» den Juden das Land nicht und schuf ihnen auch keinen Staat, sondern anerkannte ihr natürliches Recht, dort einen Nationalstaat aufzubauen – was sie auch getan haben und was 1948 internationale Anerkennung erhielt. Artikel 6 verpflichtete die Mandatsmacht, die dichte jüdische Ansiedlung im ganzen Land westlich des Jordans zu fördern. Judäa und Samaria gehören dazu. Dieses Ansiedlungsrecht wurde durch das Ende des Mandats nicht aufgehoben, sondern beim Übergang zum UNO-System in Artikel 80 der UN-Charta von 1945 festgehalten. Das ist bis heute verbindliches Völkerrecht. Juden haben somit das Recht, sich im ganzen Land westlich des Jordans anzusiedeln und dort eine nationale Heimstätte aufzubauen. Dass dieses Recht weitgehend verkannt wird, ändert an der Rechtslage nichts.
Westliche Regierungen vermischen hier ihren dringlichen Wunsch nach einem palästinensischen Staat mit der geltenden Rechtslage. Eine Zweistaatenlösung kann politisch angestrebt werden. Sie ist aber nicht als zwingender Endstatus mit feststehenden Grenzen völkerrechtlich verfügt. Wer die Westbank bedingungslos einem künftigen palästinensischen Staat zuschlägt, setzt das gewünschte Ergebnis voraus und erklärt entgegenstehende jüdische Rechte für bedeutungslos. Genau darin liegt der paradigmatisch bedingte Denkfehler.
NB: Die völkerrechtlichen Grundlagen jüdischer Rechte in Judäa und Samaria erläutert MIFF weitaus ausführlicher im Sammelartikel «Siedlungen, Recht und Wirklichkeit».
Fazit
MIFF hält die Boykottpläne für ungerecht, kontraproduktiv und völkerrechtlich fehlgeleitet. Gewalttäter müssen verfolgt werden. Die wirtschaftliche Ausgrenzung ganzer jüdischer Ortschaften in Judäa und Samaria entbehrt jedoch jeder völkerrechtlichen und moralischen Grundlage.
Die Zweistaatenlösung darf politisch vertreten werden, aber sie ist keine Selbstverständlichkeit. Als Lösungsvorschlag ersetzt sie weder die Prüfung jüdischer Rechte noch eine tragfähige Vereinbarung über Grenzen, Sicherheit und das Zusammenleben. Wer sie zur einzig zulässigen Antwort erklärt und abweichende Rechtsargumente nicht einmal prüft, verengt den politischen Handlungsspielraum und versperrt den Weg für andere vernünftige Friedensbestrebungen.
Europa befindet sich auf einem gefährlichen Irrweg.
Über den Autor:
Dr. philos. Jens Tomas Anfindsen unterrichtet seit vielen Jahren in den Bereichen Religion, Philosophie und Ethik. Er ist Leiter von MIFF DACH und Redakteur von Israelfrieden.org.



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