Die Bundesregierung kündigte an, den im August verhängten Rüstungsexportstopp gegenüber Israel zu beenden. Ab dem 24. November sollen wieder Waffenlieferungen nach Israel möglich sein – vorbehaltlich einer Einzelfallprüfung.
Hintergrund und Entscheidung
Im August hatte die Bundesregierung unter Leitung von Kanzler Friedrich Merz den Export bestimmter Rüstungsgüter nach Israel ausgesetzt. Begründet wurde dies mit dem Vorgehen der israelischen Streitkräfte im Gazastreifen und der damit verbundenen schwierigen Lage für eine Waffenruhe.
Am 17. November wurde bekanntgegeben, dass diese Beschränkung rückgängig gemacht werde: Ab dem 24. November soll die Genehmigung von Rüstungsexporten nach Israel wieder möglich sein.
Reichweite und Bedeutung der Exporte
Deutschland gilt als wichtiger Rüstungslieferant Israels – in der Vergangenheit wurden etwa Panzertriebwerke, Teile für U-Boote und andere militärische Ausrüstung geliefert. Mit der neuen Entscheidung kehrt die Bundesregierung zu ihrer Praxis der Einzelfallprüfung zurück. Das bedeutet: Nicht jede Lieferung wird automatisch genehmigt, es wird jedoch wieder Anträge geben können.
Politische und rechtliche Implikationen
Die Entscheidung ist umstritten: Einerseits wird sie als Zeichen der Unterstützung Israels interpretiert. Andererseits wirft sie Fragen nach der deutschen Aussen- und Militärpolitik im Kontext bewaffneter Konflikte auf – insbesondere in Hinblick auf Exportrichtlinien für Rüstungsgüter in Krisengebiete. Zudem spielen rechtliche Verfahren eine Rolle: So sind Klagen vor dem Internationaler Gerichtshof anhängig, die deutsche Waffenexporte teilweise infrage stellen.



